Pedelec, S-Pedelec und E-Bike sind sehr unterschiedlich leistungsstark und werden daher vom Gesetzgeber und in der Versicherung unterschiedlich behandelt.
Elektrofahrräder liegen bei Jung und Alt im Trend. Allerdings sind wichtige Aspekte hinsichtlich Versicherung und Betriebserlaubnis zu beachten. Das deutsche Verkehrsrecht kennt bisher keine Zweiräder mit Elektrounterstützung. Deshalb ist z.T. immer noch umstritten, ob ein Fahrrad mit Tretunterstützung als Fahrrad oder Kraftfahrzeug gilt. Beim 50. Deutschen Verkehrsgerichttag im Januar 2012 wurde der Gesetzgeber aufgefordert, Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h als Fahrräder einzustufen. Demgegenüber sollen so genannte Speedbikes (S-Pedelecs) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h durch den Gesetzgeber als Kleinkrafträder eingeordnet werden.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die am Markt gängige Klassifizierung.
Pedelec
Ein Pedelec („Pedal Electric Cycle") ist ein Fahrrad mit akkubetriebener Elektromotorunterstützung:
Versicherungsschutz:
Die nicht zulassungspflichtigen Pedelecs (bis 25 km/h) sind in der Regel über die Privathaftpflicht-Versicherung ausdrücklich mitversichert. In der Hausratversicherung werden die Pedelecs wie Fahrräder behandelt. Sie können folglich durch Einschluss des Fahrrad-Schutzes abgesichert werden.
S-Pedelec (schnelle Pedelec bis 45 km/h)
Das schnellere Sport-Pedelec ist eine Art Hybrid. Neben der Tretunterstützung bietet es auch einen „E-Bike-Modus", der eine Beschleunigung über Daumengas oder einen Gasdrehgriff ermöglicht.
Versicherungsschutz:
Schäden durch S-Pedelecs sind nicht über die Hausratversicherung oder Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Die S-Pedelecs benötigen eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form eines Versicherungskennzeichens und kann durch eine Teilkasko gegen Schäden wie z.B. Brand, Explosion Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruchschäden sowie unmittelbare Schäden durch Marderbiss versichert werden.
E-Bike sowie E-Roller
(Elektro-Leichtmofa oder auch Elektro Kleinkraftrad)
Das E-Bike ähnelt dem S-Pedelec. Es verfügt über einen Hilfsmotor, der ohne eigenes Treten beschleunigt. Die E-Bikes lassen sich in 3 Gruppen einordnen:
E-Bikes zählen grundsätzlich zu den Kraftfahrzeugen. Folglich sind eine Betriebs- und Fahrerlaubnis sowie Versicherungskennzeichen erforderlich. Für E-Bikes bis 20 km/h besteht keine Helmpflicht. Radwege können von E-Bikes bis max. 25 km/h genutzt werden – wenn diese für Mofas freigegeben sind.
Versicherungsschutz:
Schäden durch E-Bike sowie E-Roller sind nicht über die Hausratversicherung oder Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt. Die E-Bike sowie E-Roller benötigen eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form eines Versicherungskennzeichens und kann durch eine Teilkasko gegen Schäden wie z.B. Brand, Explosion Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruchschäden sowie unmittelbare Schäden durch Marderbiss versichert werden.
Die Tabelle verrät auf einen Blick, worauf Sie beim jeweiligen Elektro-Fahrrad achten müssen:
Fahrradtyp | Funktionsweise | max. motorische Geschwindgigkeit und Leistung | Versicherung | Führerschein-pflicht | Helmpflicht |
Pedelec |
Motor bietet lediglich Unterstützung während des Tretens | 25 km/h bei 250 Watt | Privathaftpflichtversicherung | nein | nein |
Pedelec mit Anfahrhilfe |
Motor fährt mit bis zu 6 km/h an und unterstützt während des Tretens | mindestens Mofaführerschein | |||
S-Pedelec |
45 km/h bei 500 Watt | Kraftfahrzeug-Haftpflicht versicherung in Form eines Versicherungskennzeichens | ja | ||
E-Bike |
Nutzung mit reiner Motorkraft möglich, pedalieren nur nach Bedarf | 20 km/h bei 250 Watt | |||
schnelles E-Bike |
45 km/h bei 500 Watt |
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